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TRÄGERSCHAFT |
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Zum Auftrag des Vereins Christlicher Aufbruch und Wegbegleitung - christlich, weil uns die Beziehung zu Gott als unser Schöpfer interessiert - Aufbruch geschieht vielmals nach Abbruch (Krisen) - Wegbegleitung in dieser schwierigen Lebensphase
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Zur Geschichte
der Verein CAW (christliche Arbeits- und Wohnvermittlung) hat sich per 31.12.2006, nach 17 Vereinsjahren aufgelöst. (CAW wurde am 19. Januar 1989 gegründet.) Philipp Probst war Gründungsmitglied und ab 1991 einziger Berater von CAW
ab 1. Januar 2007 führte er die Beratungstätigkeit auf eigene Rechnung in eigner Praxis, dasselbe begann Thea Probst-Sutter im Juli 2008. Aufgrund ihrer beidseitigen Vernetzung im Züri Oberland gründeten sie am 17.12.2007 den Verein „Christliche Seelsorge und psychologische Beratung im Zürcher Oberland“
die Beratungsangebote führen die beiden selbstständig durch. Der Verein soll ihre und die Beratungstätigkeit anderer christlicher Fachleute gemäss Leitbild und Satuten im Züri Oberland fördern.
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Zweckartikel Der Verein „Christliche Seelsorge und psychologische Beratung im Zürcher Oberland“ setzt sich in geeigneter Weise für Menschen in Lebensschwierigkeiten und Beziehungskrisen ein. Er ist kirchlich unabhängig, resp. überkonfessionell , verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.
Der Vereinszweck soll im Leitbild konkretisiert werden. Es soll darin ersichtlich sein, wie Beratung gelebt, gefördert und wie die Qualitätssicherung gehandhabt wird. Durch diese Qualitätssicherung wird angestrebt, dass ein Hilfesuchender innert nützlicher Frist die für seine Bedürfnisse adäquate Hilfe erhält.
Was unter "christlich" verstanden wird, wie seelsorgerliche und psychologische Beratungskompetenzen zu fördern sind, soll ebenfalls im Leitbild konkretisiert werden.
Der Verein kann Fachleute anstellen oder sie administrativ und finanziell unterstützen.
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Leitbild, Statuten und Steuerbefreiung
- Leitbild [115 KB]
- Statuten [294 KB]
- Steuerbefreiung: 0 8 / 1 0 - 0 6 7 (Staatssteuer, allgemeine Gemeindesteuern, direkte Bundessteuer) Kantonales Steueramt Züricn verfügt gestützt auf g 61 lit. g Stc und Art.56 lit. g DBG den Verein „Christliche Seelsorge und psychologische Beratung im Zürcher Oberland“ wegen Verfolgung von gemeinnützigen Zwecken - rückwirkend ab 01. Januar 2007 - von der Steuerpflicht zu befreien.
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