Gebührenregelungen
pro Stunde, Sie können selbst festlegen: ************************************ Bei Philipp Probst: Einzelsitzung oder Paarsitzungen mit einem Berater/in pro Einheit Fr. 110.- bis Fr.190.- Fr. ........................ (kostendeckend Fr. 150.-) Gebührenregelun [404 KB] g |
Allgemein Sollten sie sich in einer kritischen finanziellen Situation befinden und auch den Minimalrichtpreis nicht bezahlen können, so dürfen sie dies mit uns besprechen. Unser Grundsatz lautet: “was ist es mir wert und was ist mir möglich“. Geldmangel soll sie nicht hindern, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir verrechnen 50 Minuten als 1 Stunde und 75 Minuten als 1,5 Stunden. Den Tarif festlegen ist Thema beim Erstgespräch. (50 Minuten Gespräch werden als eine Gesprächsstunde verrechnet, 10 Minuten sind für Vor- und Nacharbeit, Büro, gelegentliche Telefonate, usw.) |
Das Erstgespräch ist kostenpflichtig.
Leider ist es z.Z. eher unwahrscheinlich über die Krankenkassen Unterstützung zu erhalten.
In der Regel erhalten sie alle zwei Monate eine Rechnung - jeweils ende Feb., April, Juni, Aug., Okt. und Dez. Auf Wunsch schicken wir ihnen die Rechnung auch monatlich.