Gebührenregelungen

pro Stunde, Sie können selbst festlegen:
************************************
Bei Philipp Probst:
Einzelsitzung oder Paarsitzungen mit einem Berater/in
pro Einheit Fr. 110.- bis Fr.190.- Fr. ........................ (kostendeckend Fr. 150.-)

Gebührenregelun [404 KB] g


Allgemein
Sollten sie sich in einer kritischen finanziellen Situation befinden und auch den Minimalrichtpreis nicht bezahlen können, so dürfen sie dies mit uns besprechen. Unser Grundsatz lautet: “was ist es mir wert und was ist mir möglich“. Geldmangel soll sie nicht hindern, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Wir verrechnen 50 Minuten als 1 Stunde und 75 Minuten als 1,5 Stunden. Den Tarif festlegen ist Thema beim Erstgespräch. (50 Minuten Gespräch werden als eine Gesprächsstunde verrechnet, 10 Minuten sind für Vor- und Nacharbeit, Büro, gelegentliche Telefonate, usw.)

Das Erstgespräch ist kostenpflichtig.

Leider ist es z.Z. eher unwahrscheinlich über die Krankenkassen Unterstützung zu erhalten.

In der Regel erhalten sie alle zwei Monate eine Rechnung - jeweils ende Feb., April, Juni, Aug., Okt. und Dez. Auf Wunsch schicken wir ihnen die Rechnung auch monatlich.